Eine Instrumentenversicherung leistet normalerweise für alle Schäden, die Du selbst oder eine dritte Person verursachen.
Sonderfall Familienangehörige
Bei vielen Versicherungen sind aber Schäden, die durch Familienangehörige verursacht werden, ausgenommen. Wenn Deine Tochter also Geige übt, der jüngere Bruder aber lieber mit seiner Schwester spielen will, als ihr beim Üben zuzuhören und dann die Geige in einer Übungspause vom Tisch stößt, ist das dann kein versicherter Schaden. Das ist eine unverständliche und nicht zu erwartende Einschränkung des Versicherungsschutzes.
Welche Versicherungen haben diese Einschränkung
Diese Klausel ist bei vielen Anbietern Bestandteil der Versicherungsbedingungen. Möglich ist auch, dass es dazu keine konkrete Regelung gibt. Das ist auch unbefriedigend, da es dann im Schadenfall zu Streitigkeiten kommen kann.
Welche Versicherung leistet auch bei Schäden durch Familienangehörige?
Bei der Mannheimer Versicherung, die seit vielen Jahren Marktführer im Bereich der Instrumentenversicherung ist, sind solche Schäden defintiv mitversichert.
Wo kannst Du eine solche Versicherung abschließen?
Das ist über musikversicherung.com schnell und einfach möglich.