FAQ
Eure häufigsten Fragen und die Antworten dazu.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Dazu haben wir diesen Ratgeber – auch auf Englisch.
Ja, solange der Verleih nicht gewerblich erfolgt.
Nein, es sei denn der Verleih erfolgt gewerblich.
Ja. Es gibt jedoch eine Höchstentschädigung von 50.000 € (SINFONIMA) und 100.000 € (I’M SOUND). Voraussetzung ist die Aufbewahrung in einem von außen nicht einsehbaren Koffer- oder Laderaum.
Der Versicherungsvertrag wird zunächst für ein Jahr geschlossen. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Am besten füllst Du das Schadenformular auf dieser Website aus und fügst die Unterlagen bei, die Du möglicherweise schon hast (Fotos, Kostenvoranschlag etc.). Im Falle eines Diebstahls ist in jedem Fall eine Anzeige bei der Polizei erforderlich. Natürlich hast Du auch die Möglichkeit, mich anzurufen. In jedem Fall ist eine zügige Schadenabwicklung gewährleistet.
Im Regelfall bezahlst Du diese und sendest die Rechnung per Email an mich. Ich rechne dann mit Dir ab. Auf Wunsch kann ich auch direkt an den Reparaturbetrieb / Lieferanten zahlen.
Ja, die Kosten für ein gleichwertiges Leihinstrument während der Reparatur werden im Rahmen der Versicherung ebenfalls ersetzt.
Da es sich um eine All-Risk-Versicherung handelt, sind nahezu alle Risiken abgedeckt, die dem Instrument Schaden zufügen können. Versichert ist zum Beispiel das Risiko von Beschädigung, gleich aus welchem Grund:
- Zerstörung oder Verlust
- bei Transporten
- durch Diebstahl oder Raub
- durch Feuer
- durch Wasser
Das ist Dir natürlich unbenommen. Der Vorteil des Online-Abschlusses über mich liegt in der Spezialisierung, hohen fachlichen Kompetenz und Professionalität, die bei vielen anderen Agenturen nicht immer gewährleistet ist. Auch ist bei anderen Versicherungsgesellschaften die Qualität des Sinfonima-Konzeptes nicht zu finden.
Du hast die Wahl zwischen einer Neu- und einer Zeitwertversicherung. Eine Neuwertdeckung empfiehlt sich immer dann, wenn man das Instrument oder ein vergleichbares Nachfolgemodell heute noch neu kaufen kann. Bitte beachte, dass bei einer Neuwertversicherung die Versicherungssumme immer dem aktuellen Herstellerlistenpreis entsprechen soll. Gibt es, wie zum Beispiel bei Streichinstrumenten, keinen 'Listenpreis', ist der Neuwert eines Instrumentes gleicher Art und Güte maßgebend. Eine Zeitwertversicherung ist zum Beispiel für alte Violinen oder andere Streichinstrumente, für die man naturgemäß heute keinen Neuwert mehr festlegen kann, sinnvoll. Bei hochwertigen Instrumenten empfehle ich, eine Wertbestätigung eines Fachhändlers oder Instrumentenbauers einzuholen. Es ist sinnvoll, die Richtigkeit der Versicherungssumme in Abständen zu überprüfen. Sowohl der irgendwann ermittelte Neuwert als auch der Zeitwert können sich im Laufe der Zeit verändern.
Der Versicherungsvertrag wird aufgehoben. Zuviel gezahlte Beiträge werden erstattet. Natürlich kann der Versicherungsschutz auch auf ein Folgeinstrument übertragen werden.
Du hast noch Fragen?
Schreib mir eine E-Mail und ich melde mich bei dir.