Zeitwert oder Neuwert versichern?

Gute Instrumentenversicherungen lassen Dir sinnvollerweise die Wahl, ob Du eine Versicherung des Neu- oder Zeitwertes wünscht. Häufig gibt es dabei Unsicherheiten. 

Um hier eine Entscheidung treffen zu können, ist es zunächst wichtig, dass Du verstehst, was mit diesen Bezeichnungen gemeint ist. 

Neuwert

Damit ist nicht der Preis gemeint, zu dem Du das Instrument - vielleicht schon vor einigen Jahren - gekauft hast, sondern der aktuelle Neupreis. Maßgeblich ist also der Preis, den Du heute bezahlen müsstest, würdest Du Dein Instrument heute neu kaufen. Gibt es Dein Instrument heute nicht mehr neu zu kaufen, kannst Du Dich am Preis eines vergleichbaren Nachfolgemodells orientieren. Für viele Instrumente ist das Musikhaus Thomann eine gute Orientierung bei der Neuwertfindung.

Zeitwert

Damit ist der Wert Deines Instruments in gebrauchtem Zustand gemeint, also der Preis, den Du erzielen würdest, wenn Du Dein Instrument unter Berücksichtigung seines individuellen Zustands jetzt verkaufen würdest.

Wann eine Neuwertversicherung?

Vielfach macht es Sinn, ein Instrument oder das Equipment zum Neuwert zu versichern. Im Totalschaden- oder Verlustfall hast Du dann Anspruch auf Erstattung des Neupreises. Somit kannst Du Dir dann ein neues Instrument kaufen und bist nicht darauf angewiesen, ein Gebrauchtes zu kaufen oder eben zusätzliches Geld aus eigener Tasche zu investieren. Wenig Sinn macht eine Neuwertversicherung bei hochwertigen Streichinstrumenten und Bögen sowie Vintage-Instrumenten.

Wann eine Zeitwertversicherung?

Diese Form ist dann empfehlenswert, wenn es sich um Instrumente handelt, die heute nicht mehr neu zu kaufen sind und zu denen es keine vergleichbaren Nachfolgemodelle gibt. Hochwertige Streichinstrumente und Bögen sowie Vintage-Instrumente sollten immer zum Zeitwert versichert werden, da der Wert dieser Instrumente oft im Laufe der Jahre steigt.

Wann keine Neuwertversicherung?

Versicherungen wollen sich verständlicherweise davor schützen, für ein Instrument, das möglicherweise schon sehr alt und gebraucht ist, den Neupreis zu regulieren. Daher gibt es in den Bedingungen manchmal Klauseln, die ab einem bestimmten Zeitwert (zum Beispiel 40 % des Neuwertes) in jedem Fall nur eine Zeitwertentschädigung zulassen. Hast Du also zum Beispiel eine Trompete, die heute neu 5.000 € kostet, für die Du aber vermutlich bei einem Verkauf nicht mehr als 2.000 € ( = 40 % von 5.000 €) erzielen würdest, solltest Du keine Neu-, sondern eine Zeitwertdeckung wählen. In dem Beispiel wäre dann ein Versicherungswert von 2.000 € die richtige Größe.

Was sonst noch wichtig ist

Bitte beachte auch den Artikel zum Thema “Unterversicherung”.

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